FAQ

FAQ

  • Wer hat Anspruch auf Mütterpflege?

    Grundsätzlich hat jede Frau einen Anspruch auf eine Mütterpflegerin, wenn keine andere Person den Haushalt weiterführen kann.


    Falls also Ihr*e Partner*in tagsüber beruflich außer Haus ist oder Sie alleinerziehend sind, besteht ein Anspruch auf Mütterpflege.


    Mehr zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.


    Dabei besteht der Anspruch nicht nur während der Wochenbettzeit, sondern unter bestimmten Bedingungen auch darüber hinaus.


    Diese sind z.B. 


           -gesundheitliche Belastung der Mutter

           -Mehrlingsgeburten

           -postpartale Depression

           -Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf
            oder einer Behinderung

           ...



    Kontaktieren Sie mich gerne, damit wir Ihren persönlichen Bedarf und das weitere Vorgehen besprechen können.

  • Was kostet Mütterpflege?

    Die Kosten für meine Leistungen können ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen werden, dies entscheidet die Krankenkasse bei der Prüfung des Antrages.


    Falls Sie privat versichert sind oder aber die Übernahme der Kosten nicht oder nur teilweise durch die Krankenkasse erfolgt, sind meine Leistungen privat zu zahlen.


  • Wie funktioniert ein Antrag bei der Kankenkasse?

    Den Antrag auf Haushaltshilfe kann man bei vielen Krankenkassen direkt über die Webseite herunterladen oder telefonisch um eine Zusendung bitten.


    Gern helfe ich Ihnen beim Ausfüllen des Antrages- am besten bereits vor der Geburt.


    Desweiteren ist es nötig, sich mit dem*r behandelnden Gynäkologen*in in Verbindung zu setzen, da diese*r eine Bescheinigung ausstellen muss, dass ein Bedarf vorliegt und aus welchem Grund.

Wer hat Anspruch auf Mütterpflege?

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